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Arnemann, Carolin
Defizite der Wiederaufnahme in Strafsachen
Bestandsaufnahme und Reformvorschläge auf der Grundlage einer empirischen Untersuchung.
Duncker & Humblot
978-3-428-15647-4
1. Aufl. 2019 / 508 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Strafrecht. Band: 341

Die Korrektur eines strafrechtlichen Fehlurteils obliegt mit den §§ 359 ff. StPO dem Wiederaufnahmerecht, das das Instrument zur Korrektur rechtskräftiger Entscheidungen und Herbeiführung materieller Gerechtigkeit sein soll. Der durch die Rechtskraft eingetretene Rechtsfrieden solle nur dann durchbrochen werden, wenn im Fall der Aufrechterhaltung einer Fehlentscheidung die Gerechtigkeit im Einzelfall erheblich beeinträchtigt wäre.

Die Arbeit analysiert das Wiederaufnahmerecht dogmatisch und unterbreitet Vorschläge einer Reformierung des Wiederaufnahmerechts zur Behebung festgestellter Defizite. Dabei stützt sie sich auf eine eigene empirische Untersuchung. Daneben wird der Rechtsbehelf als ein Element im System der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe dargestellt und eingeordnet. Zudem wird der verfassungsrechtliche Bezug der Wiederaufnahme beleuchtet. Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchung wird gezeigt, dass das geltende Recht in seiner praktischen Handhabung ineffektiv ist.

Die Arbeit analysiert das Wiederaufnahmerecht dogmatisch und unterbreitet - auch auf Grundlage der eigenen empirischen Untersuchung - Vorschläge einer Reformierung zur Behebung festgestellter Defizite. Daneben wird der Rechtsbehelf im Kontext der Rechtsbehelfe dargestellt und eingeordnet. Zudem wird der verfassungsrechtliche Bezug der Wiederaufnahme beleuchtet. Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchung wird gezeigt, dass das geltende Recht in seiner praktischen Handhabung ineffektiv ist.